Ab 1. Mai 2023 sind die durch die Sozialpartner ausgehandelten Lohnerhöhungen 2023 durch den Bundesrat als allgemeinverbindlich (AVE) erklärt worden. Somit sind wieder beide GAV des Schreinergewerbes (Weiterbildung und Gesundheitsschutz sowie arbeitsrechtlicher GAV) wie auch die Lohnanpassung 2023 für alle Betriebe im Geltungsbereich anwendbar. Unterstehend finden Sie die elektronische Version in Deutsch und Italienisch:
Gesamtarbeitsvertrag Schreinergewerbe 2022-2025
Gesamtarbeitsvertrag Schreinergewerbe Weiterbildung und Gesundheitsschutz
Mestiere del falegname Contratti collettivi di lavoro 2018-2020
GAV-Kommentar
Des Weiteren finden Sie hier den GAV-Kommentar zum besseren Verständnis des GAV, mit Erläuterungen und Beispielen zu den meisten Artikeln.
GAV-Kommentar 2022-2025 deutsch
GAV-Informationen
- Der Rechtsdienst des VSSM betreut den Gesamtarbeitsvertrag von der Arbeitgeberseite her,
VSSM-Rechtsdienst
- Informationen zum GAV bekommen Sie auch bei der Zentralen Paritätischen Berufskommission, ZPK,
www.zpk-schreinergewerbe.ch