Höhere Löhne ab 1. Mai 2020

Der Bundesrat hat die Erhöhung der Löhne im Schreinergewerbe bewilligt. Bild: VSSM

Die Sozialpartner des Schreinergewerbes haben sich Ende 2019 auf eine Lohnerhöhung von insgesamt 1,5 Prozent geeinigt. Der Bundesrat hat jetzt der Anhebung der Löhne zugestimmt und diese per 1. Mai 2020 für allgemeinverbindlich erklärt.

Jetzt ist es amtlich. Nach der Überprüfung des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) hat der Bundesrat die Zusatzvereinbarung zum Gesamtarbeitsvertrag Schreinergewerbe GAV betreffend Löhne 2020 per 1. Mai für allgemeinverbindlich erklärt. Damit gelten die Lohnerhöhungen, die Ende 2019 von den Sozialpartnern VSSM, Unia und Syna ausgehandelt worden sind, per 1. Mai in allen Betrieben, die dem GAV unterstellt sind. 


Generelle und individuelle Erhöhung

In Zahlen heisst das, dass die Schreiner-Bruttolöhne um 1,5 % angehoben werden, wobei dieser Satz je zur Hälfte generell und individuell gewährt wird. Jeder Schreiner bekommt also 0,75 % mehr Lohn. Auch die anderen 0,75 % muss der Arbeitgeber einsetzen, er kann aber selber entscheiden, wie er sie auf seine Mit­arbeitenden verteilt. Auch die Mindestlöhne werden per 1. Mai 2020 um 1,5 % erhöht. Davon ausgenommen sind die Mindestlöhne der Schreinerpraktiker und jene der Angelernten mit Weiterbildung. 

www.zpk-schreinergewerbe.ch

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